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Darlehensnehmer
Als Darlehensnehmer wird in der Regel die Person bezeichnet, die Vertragspartner des Darlehensgebers, also üblicherweise der Bank ist. Der Darlehensnehmer bekommt in der Regel das Darlehen ausgezahlt und zeichnet auch für dessen Rückzahlung sowie die Zahlung der Zinsen verantwortlich. Zusätzlich zum eigentlichen Darlehensnehmer gibt es immer häufiger auch noch einen zweiten Darlehensnehmer. Dieser wird immer dann eingesetzt, wenn die Bonität des ersten Darlehensnehmers nicht ausreichend erscheint.
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