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Leasinggeber
Beim Leasing gibt es grundsätzlich verschiedene Vertragsparteien, zum einen den Leasinggeber, zum anderen den Leasingnehmer. Der Leasinggeber stellt dabei dem Leasingnehmer einen Gegenstand, wie etwa ein Auto, also das Leasingobjekt zur Verfügung. Das Eigentum am Leasingobjekt verbleibt dabei aber beim Leasinggeber. Er überlässt es dem Leasingnehmer nur gegen eine monatliche Zahlung eines Entgelts.
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